Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Leistungen in den Bereichen Recruiting, Employer Branding, Karrieresysteme, Videografie, Fotografie sowie Online- und Performance Marketing. § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen 1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der 3komma6 GmbH, Hafenstr. 25–27, 68159 Mannheim (nachfolgend „ANBIETER“) und dem Empfänger der Leistungen (nachfolgend „KUNDE“, zusammen auch „PARTEIEN“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie finden Anwendung auf alle Leistungen des ANBIETERS, insbesondere aus den Bereichen:
  • Recruiting-Systeme und digitale Karrieresysteme / Karriereseiten
  • Employer Branding und Arbeitgebermarken-Kommunikation
  • Recruiting-Service (aktive Kandidatengewinnung)
  • Videografie und Fotografie
  • Online- und Performance Marketing (inkl. Social-Media-Werbung)
  • Social-Media-Management und Content-Erstellung
  • Digitale Sichtbarkeit als Arbeitgeber
  • Beratungsleistungen im Bereich Recruiting und Personalmarketing
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Gewerbetreibende.
1.3 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt. 1.4 Die vertragliche Grundlage ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN (z. B. in Form eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung) sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB. 1.5 Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. 1.6 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen den PARTEIEN, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf. 1.7 Soweit nachfolgend das generische Maskulinum verwendet wird, dient dies ausschließlich der sprachlichen Vereinfachung ohne Wertung. § 2 Vertragsschluss 2.1 Die Präsentation von Leistungen auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Broschueren oder Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe. 2.2 Der Vertragsschluss kann fernmündlich (insbesondere per Telefon oder Video-Konferenz), in Textform (z. B. per E-Mail) oder schriftlich erfolgen. 2.3 Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen willigt der KUNDE ein, dass der ANBIETER das Telefonat bzw. die Video-Konferenz zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Der KUNDE wird hierüber vorab informiert. 2.4 Der KUNDE verpflichtet sich, ihm im Rahmen des Vertragsverhältnisses zugänglich gemachte Zugangsdaten (Login-Benutzernamen, Passwörter, Links, Materialien) nicht an Dritte weiterzugeben. § 3 Leistungen 3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den PARTEIEN, insbesondere dem jeweils geltenden Angebot oder der Auftragsbestätigung. 3.2 Soweit im Einzelfall erforderlich, steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu. Der ANBIETER stimmt die konkrete Ausgestaltung der Leistungen im Rahmen regelmäßiger Abstimmungen partnerschaftlich mit dem KUNDEN ab. 3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen, ohne dass dies den Leistungsanspruch des KUNDEN mindert. 3.4 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen oder textförmlichen Vereinbarung (Nachtragsangebot). § 4 Besondere Bestimmungen: Karrieresysteme und Employer Branding 4.1 Unter Karrieresystemen werden insbesondere Karriereseiten, Stellenanzeigen, Arbeitgeber-Landingpages, Onboarding-Materialien und damit verbundene digitale Inhalte verstanden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. 4.2 Die inhaltliche Abstimmung erfolgt einvernehmlich auf Basis der vom KUNDEN bereitgestellten Informationen (z. B. Unternehmenskultur, Stellenanforderungen, Zielgruppen). Der KUNDE ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. 4.3 Der KUNDE erhält nach vollständiger Vergütungsleistung ein dauerhaftes, umfassendes Nutzungsrecht an allen erstellten Karriereseiten-Inhalten, Employer-Branding-Materialien und Texten. Die Nutzung ist zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt. Dazu gehört ausdrücklich auch die kommerzielle Nutzung, die Bearbeitung und die Weitergabe an beauftragte Dritte (z. B. Personaldienstleister, neue Agenturen). 4.4 Technische Plattformen (z. B. OnePage, externe Karriereportale), auf denen Karriereseiten gehostet werden, unterliegen ggf. deren eigenen Nutzungsbedingungen. Der ANBIETER weist den KUNDEN auf etwaige plattformspezifische Einschränkungen hin. 4.5 Sofern im Rahmen des Projekts Domains oder externe Accounts auf den Namen des ANBIETERS registriert werden, überträgt der ANBIETER diese bei Vertragsende kostenfrei an den KUNDEN. § 5 Besondere Bestimmungen: Videografie und Fotografie 5.1 Die inhaltliche Abstimmung erfolgt in der Regel einvernehmlich vor dem Aufnahmetermin. Das Letztentscheidungsrecht bezüglich der technisch-gestalterischen Umsetzung (z. B. Belichtung, Bildkomposition, Schnittentscheidungen) liegt beim ANBIETER als ausführendem Fachbetrieb. 5.2 Der KUNDE erscheint zum vereinbarten Termin pünktlich. Verspätungen sind unverzüglich anzuzeigen. Entstehen durch verschuldete Verspätungen des KUNDEN Mehrkosten, trägt diese der KUNDE. 5.3 Bei Absage innerhalb von vier Wochen vor dem vereinbarten Termin sind mindestens 50 % der vereinbarten Vergütung zu entrichten. Bei Absage innerhalb von sieben Tagen ist die volle Vergütung fällig, es sei denn, die PARTEIEN vereinbaren einvernehmlich einen Ersatztermin. Erspärte Aufwendungen des ANBIETERS werden angerechnet. 5.4 Zum Leistungsumfang gehört – sofern nicht abweichend vereinbart – die Nachbearbeitung der erstellten Aufnahmen sowie eine Korrekturschleife. Weitere Überarbeitungsrunden sind kostenpflichtig gemäß Preisliste. 5.5 Nach Abschluss aller Leistungen stehen die finalen Videos und/oder Fotos digital zum Download bereit. Dateien können im Bearbeitungsstatus mit Wasserzeichen versehen werden. 5.6 Der KUNDE erhält nach vollständiger Vergütungsleistung ein dauerhaftes, umfassendes, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den fertiggestellten Bild- und Videomaterialien. Dieses Nutzungsrecht umfasst ausdrücklich die kommerzielle Nutzung, die Bearbeitung und die Weitergabe an beauftragte Dritte. 5.7 Das Rohmaterial (unbearbeitetes Bild- und Videomaterial) ist von der Rechteübertragung nicht umfasst, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Gegen ein gesondert zu vereinbarendes Entgelt kann der KUNDE das Rohmaterial erwerben. 5.8 Zur Speicherung von Rohmaterial über einen Zeitraum von sechs Monaten nach Produktionsdatum ist der ANBIETER nicht verpflichtet. Er ist nach Ablauf dieses Zeitraums zur Löschung berechtigt. Auf Wunsch des KUNDEN kann gegen Aufpreis eine längere Archivierung vereinbart werden. 5.9 Die Rechteübertragung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Vergütungsleistung durch den KUNDEN. § 6 Besondere Bestimmungen: Performance Marketing und Social Media 6.1 Soweit der KUNDE den ANBIETER mit Aktivitäten über den Account und im Namen des KUNDEN beauftragt (insbesondere Schaltung von Werbeanzeigen, Veröffentlichung von Inhalten), erteilt er dem ANBIETER insoweit eine entsprechende Handlungsvollmacht. 6.2 Das Werbebudget legt der KUNDE fest; es fällt zusätzlich zur Vergütung des ANBIETERS an. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung des Werbebudgets unmittelbar zwischen dem KUNDEN und der jeweiligen Werbeplattform. 6.3 Der ANBIETER erbringt seine Leistungen mit größtmöglichem Einsatz und nach bestem Wissen. Konkrete quantitative oder wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Leads oder Einstellungen) können nicht garantiert werden, da diese von marktbedingten, saisonalen und plattformseitig nicht beeinflussbaren Faktoren abhängen. Die PARTEIEN vereinbaren regelmäßige Leistungsgespräche, um gemeinsam auf Kampagnenentwicklungen zu reagieren. 6.4 Plattformen (z. B. Meta, LinkedIn, Instagram) können Werbekampagnen oder Accounts ohne Angabe von Gründen aussetzen oder sperren. Der ANBIETER hat hierauf keinen Einfluss und ist nicht für solche Plattformentscheidungen verantwortlich. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt hiervon unberührt. 6.5 Der KUNDE erhält für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Kampagnenmaterialien und Creatives (Texte, Grafiken, Bild- und Videomaterial). Mit Vertragsende erlischt das Recht zur weiteren Schaltung dieser Materialien als bezahlte Werbung. 6.6 Bereits veröffentlichte organische Inhalte (z. B. Beiträge auf dem Unternehmensprofil des KUNDEN) sowie alle erstellten Texte, Employer-Branding-Claims und Grafiken, die dem KUNDEN übergeben wurden, verbleiben dauerhaft im Eigentum des KUNDEN und dürfen von diesem unbeschänkt weitergenutzt werden. 6.7 Der ANBIETER erhält an Kampagnenmaterialien ein einfaches Nutzungsrecht zur Darstellung im Rahmen seiner eigenen Referenz- und Kundenpräsentationen (Testimonial-Nutzung). Ein ausschließliches Nutzungsrecht zugunsten des ANBIETERS wird nicht begründet. § 7 Besondere Bestimmungen: Recruiting-Service 7.1 Recruiting-Service bezeichnet die aktive Unterstützung des KUNDEN bei der Gewinnung geeigneter Kandidaten, insbesondere durch Ansprache über digitale Kanäle, Vorqualifizierung von Bewerbern und Weitergabe an den KUNDEN. 7.2 Leistungsgegenstand ist die strukturierte Durchführung des vereinbarten Recruiting-Prozesses. Konkrete Einstellungsergebnisse hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen (u. a. Angebotsattraktivität des KUNDEN, Reaktionszeiten, regionale Arbeitsmarktlage). 7.3 Der KUNDE verpflichtet sich, Bewerberkontakte zeitnah (in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden) zu bearbeiten und Rückmeldungen an den ANBIETER zu geben. Eine mangelhafte Nachverfolgung seitens des KUNDEN entbindet den ANBIETER nicht vom Vergütungsanspruch. 7.4 Die Weitergabe von Bewerberdaten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der KUNDE verpflichtet sich, empfangene Bewerberdaten vertraulich zu behandeln und nur für den vereinbarten Zweck zu nutzen. § 8 Vergütung 8.1 Es gilt die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Soweit keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des ANBIETERS. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 8.2 Ist eine Einrichtungsgebühr vereinbart, fällt diese einmalig an – nicht erneut bei einer Verlängerung, sofern nicht abweichend vereinbart. 8.3 Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die erste Rate mit Vertragsschluss fällig; die weiteren Raten sind – sofern nicht abweichend vereinbart – jeweils monatlich im Voraus zu entrichten. 8.4 Die Vergütungspflicht besteht auch dann in voller Höhe, wenn der KUNDE den ANBIETER anweist, Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, oder wenn eine Unterbrechung aus Gründen notwendig wird, die nicht im Verantwortungsbereich des ANBIETERS liegen. 8.5 Der KUNDE ist – sofern nicht anders vereinbart – zur Vorleistung verpflichtet. Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von 7 Tagen zu zahlen. 8.6 Unterlässt der KUNDE eine erforderliche Mitwirkungshandlung und verhindert hierdurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS grundsätzlich unberührt. 8.7 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem KUNDEN nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen gestattet. § 9 Zahlungsverzug 9.1 Fristen für die Leistungserbringung durch den ANBIETER beginnen erst, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig beglichen und alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen des KUNDEN vollständig erbracht wurden. 9.2 Bei Zahlungsverzug des KUNDEN ist der ANBIETER berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Beträge zurückzuhalten. 9.3 Der ANBIETER ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der KUNDE bei vereinbarter Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten in Verzug ist. In diesem Fall kann der ANBIETER die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällige Vergütung als Schadensersatz geltend machen; sich erspärte Aufwendungen werden angerechnet. § 10 Mitwirkungspflichten der Parteien 10.1 Alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt der ANBIETER ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses bzw. dem individuell vereinbarten Leistungsbeginn. 10.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER jederzeit über alle Informationen verfügt, die für ein bestmögliches Leistungsergebnis erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere Informationen zur Unternehmenskultur, den zu besetzenden Stellen, Zielgruppenmerkmalen und Alleinstellungsmerkmalen als Arbeitgeber. 10.3 Der KUNDE ist für sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich und gewährleistet, dass diese frei von Rechten Dritter und rechtskonform sind. Der ANBIETER ist nicht zur Prüfung der Inhalte verpflichtet. 10.4 Soweit die Leistungserbringung keine physische Anwesenheit erfordert, ist der ANBIETER berechtigt, Termine digital (z. B. per Zoom, Teams, Telefon) durchzuführen. 10.5 Der KUNDE stellt die technischen Voraussetzungen bereit, die für die vollständige Nutzung der Leistungen erforderlich sind, und wirkt bei der Behebung technischer Probleme aktiv mit. § 11 Vertragslaufzeit und Kündigung 11.1 Der Vertrag wird für die im Angebot vereinbarte Erstlaufzeit geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung während der Erstlaufzeit ist ausgeschlossen. 11.2 Für laufende Service-Verträge (insbesondere Recruiting-System, Social-Media-Management, Performance Marketing) gilt: Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Verlängerungsperiode schriftlich (E-Mail ausreichend) von einer Partei gekündigt wird. 11.3 Für Projektverträge (insbesondere Videoproduktion, Fotografie, Karriereseiten-Erstellung als Einmalleistung) endet der Vertrag automatisch mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 11.4 Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, mit dem Ausspielungsbeginn der Leistungen, spätestens jedoch einen Monat nach Vertragsschluss. Die Fälligkeit einer vereinbarten Einrichtungspauschale bleibt hiervon unberührt. 11.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide PARTEIEN unberührt. § 12 Zahlungsbedingungen und Forderungsabtretung 12.1 Die Zahlung erfolgt per Rechnung (Vorkasse oder auf Basis eines vereinbarten Zahlungsplans). 12.2 Zahlungen sind ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Konto zu leisten. § 13 Haftung 13.1 Der ANBIETER haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe der folgenden Regelungen. 13.2 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, und für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer vom ANBIETER gegebenen Garantie oder arglistig verschwiegener Mängel. 13.3 Für leicht fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der ANBIETER auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE vertrauen darf. 13.4 Im Übrigen ist die Haftung des ANBIETERS für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. § 14 Datenschutz und Vertraulichkeit 14.1 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten des KUNDEN ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. 14.2 Beide PARTEIEN verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsausführung erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. § 15 Abnahme 15.1 Soweit einzelne Leistungen dem Werkvertragsrecht unterliegen, gelten die nachfolgenden Regelungen. 15.2 Der ANBIETER kann nach Abschluss einer Teilleistung die Abnahme verlangen. 15.3 Erteilt der KUNDE innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme keine schriftliche Rückmeldung, gilt die Teilleistung als abgenommen. § 16 Urheberrecht und Markennutzung 16.1 Alle im Rahmen der Vertragserfüllung erstellten Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. 16.2 Die Rechteübertragung an den KUNDEN steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung aller Vergütungspflichten. 16.3 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen und geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der Leistungserbringung zu nutzen. 16.4 Der KUNDE gestattet dem ANBIETER unentgeltlich ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur öffentlichen Darstellung erstellter Designs, Inhalte und Kampagnen zum Zweck der Eigenwerbung des ANBIETERS (Referenz- und Testimonial-Nutzung), insbesondere auf der Website und in Präsentationsmaterialien des ANBIETERS. 16.5 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums frei, sofern diese auf vom KUNDEN bereitgestellten Inhalten beruhen. § 17 Referenznennung 17.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst die Nennung und Verwendung etwaig geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht verpflichtet. § 18 Kein Widerrufsrecht 18.1 Der ANBIETER schließt ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sodass ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht. § 19 Allgemeine Bestimmungen 19.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Mannheim. 19.2 Auf alle Streitigkeiten findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss der Normen des internationalen Privatrechts. 19.3 Schriftlich vereinbarte, individuelle Ergänzungen oder abweichende Bestimmungen werden ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Bestandteil des jeweiligen Vertragsverhältnisses behandelt und haben Vorrang vor diesen AGB. 19.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. 19.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB mit angemessener Frist zu ändern, sofern dies dem KUNDEN zumutbar ist. Der KUNDE wird über Änderungen rechtzeitig informiert. Widerspricht der KUNDE den geänderten AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: Februar 2026