Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für PixioCard / Video-in-Print-Produkte
der 3komma6 GmbH
Hafenstraße 25–27
68159 Mannheim
Deutschland
nachfolgend „ANBIETER“ genannt
für Leistungen und Produkte im Bereich PixioCard, Videokarten, Videoboxen, Video-in-Print-Produkte, Druckproduktion, Individualisierung, Konzeption, Gestaltung, Videobespielung, Verpackung und Versand.
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des ANBIETERS im Zusammenhang mit PixioCard / Video-in-Print-Produkten, insbesondere für:
Videokarten / PixioCards
Videoboxen / PixioBoxen
Video-in-Print-Produkte
individuell bedruckte Karten und Verpackungen
Musterproduktionen
Serienproduktionen
Druckdatenprüfung und Produktionsvorbereitung
Design-, Konzeptions- und Gestaltungsleistungen
Videoeinbindung und Videobespielung
Verpackung, Beileger, Fulfillment und Versand
produktbezogene Beratungs- und Zusatzleistungen
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vereine, Institutionen und sonstige geschäftlich handelnde Kunden.
1.3 Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.4 Vertragspartner des KUNDEN ist ausschließlich die:
3komma6 GmbH
Hafenstraße 25–27
68159 Mannheim
Deutschland
1.5 Die 3komma6 GmbH ist eigenständiger Vertriebspartner für PixioCard im deutschsprachigen Raum und wickelt Angebote, Aufträge, Rechnungsstellung und Kundenbetreuung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab.
1.6 PixioDigital NL BV / PixioCard ist Hersteller und Produktionspartner der angebotenen Video-in-Print-Produkte. Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem KUNDEN und PixioDigital NL BV entsteht nur, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wird.
1.7 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der ANBIETER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER Leistungen in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.8 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen oder schriftliche Nebenabreden, haben Vorrang vor diesen AGB.
1.9 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist die Lieferung individuell konfigurierter und/oder individuell bedruckter Video-in-Print-Produkte sowie damit verbundener Zusatzleistungen.
2.2 Die konkrete Ausführung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, insbesondere aus Angaben zu:
Produktart
Format
Auflage
Displaygröße
Speichergröße
Buttonanzahl und Buttonlogik
Druckausführung
Laminierung
Veredelung
Videoeinbindung
Verpackung
Versand
Lieferzeit
Zusatzleistungen
2.3 Bei PixioCards, PixioBoxen und vergleichbaren Video-in-Print-Produkten handelt es sich regelmäßig um individuell produzierte, kundenspezifische Sonderanfertigungen.
2.4 Soweit zusätzliche Agenturleistungen vereinbart werden, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Text, Video, Animation, Personalisierung oder Kampagnenberatung, gelten diese nur dann als geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
2.5 Wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, urheberrechtliche, medizinrechtliche, heilmittelwerberechtliche, finanzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Prüfungen der vom KUNDEN bereitgestellten Inhalte sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
3.1 Angebote des ANBIETERS sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
3.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche oder textförmliche Auftragsbestätigung des KUNDEN,
Unterschrift unter ein Angebot,
Bestätigung per E-Mail,
Bestellung über ein vereinbartes Bestellverfahren,
oder durch sonstige eindeutige Beauftragung des KUNDEN.
3.3 Der ANBIETER ist berechtigt, einen Auftrag nach Prüfung der technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umsetzbarkeit abzulehnen.
3.4 Vorleistungen, Entwürfe, technische Prüfungen, Muster, Layouts, Konzepte oder Produktionsvorbereitungen, die auf Wunsch des KUNDEN vor Vertragsschluss erbracht werden, können gesondert berechnet werden, sofern dies vorab vereinbart wurde.
3.5 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, sofern sie nicht in Textform bestätigt wurden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Vorkasse
4.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Versand, Verpackung, Zoll, Einfuhrabgaben oder sonstiger Nebenkosten, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
4.2 Dieses Geschäft wird grundsätzlich zu 100 % per Vorkasse abgewickelt, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.3 Nach Auftragsbestätigung erhält der KUNDE eine Rechnung. Der vollständige Rechnungsbetrag ist unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.4 Mit der Auftragsbestätigung kann der ANBIETER bereits projektvorbereitende Maßnahmen einleiten, insbesondere:
Produktionsplanung
technische Abstimmung
Prüfung der Produktkonfiguration
Abstimmung von Display, Buttons und Videologik
Vorbereitung des Freigabeprozesses
Prüfung und Abstimmung der Druckdaten
Abstimmung der Videoeinbindung
Koordination mit Produktionspartnern
4.5 Der verbindliche Produktionsstart erfolgt erst nach:
vollständigem Zahlungseingang,
finaler Produktionsfreigabe,
vollständiger Bereitstellung aller erforderlichen Druck-, Video- und Produktionsdaten,
sowie Abschluss aller technischen Abstimmungen.
4.6 Eine Produktion vor vollständigem Zahlungseingang ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
4.7 Bei Zahlungsverzug ist der ANBIETER berechtigt, sämtliche Leistungen und Produktionsschritte bis zum vollständigen Zahlungsausgleich zurückzuhalten. Lieferzeiten verschieben sich entsprechend.
4.8 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem KUNDEN nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen gestattet.
§ 5 Produktionsstart, Freigabe und Lieferzeiten
5.1 Lieferzeiten beginnen erst, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
vollständiger Zahlungseingang,
vollständige Bereitstellung aller benötigten Druck-, Video- und Produktionsdaten,
finale Freigabe der Druckdaten,
finale Freigabe der technischen Ausführung,
finale Freigabe der Video- und Buttonlogik,
Klärung aller offenen Produktionsfragen.
5.2 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt wird, sind Lieferzeiten ungefähre Planwerte.
5.3 Für bestimmte Standardprodukte und Kleinstauflagen ab 5 Stück bis 100 Stück kann eine Lieferzeit von 5 Arbeitstagen angeboten werden, sofern dies im Angebot ausdrücklich ausgewiesen ist und alle Produktionsvoraussetzungen erfüllt sind.
5.4 Für größere Auflagen, Sonderausführungen oder Produktionen außerhalb der 5-Arbeitstage-Produktion beträgt die Lieferzeit regelmäßig ca. 14 Arbeitstage, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
5.5 Die Lieferzeit von 5 Arbeitstagen oder 14 Arbeitstagen beginnt erst ab vollständigem Zahlungseingang und finaler Produktionsfreigabe gemäß § 5.1.
5.6 Sonderausführungen, Veredelungen, spezielle Drucktechniken, abweichende Formate, Sonderverpackungen, zusätzliche technische Ausstattungen oder Änderungen nach Freigabe können die Lieferzeit verlängern.
5.7 Verzögerungen, die durch verspätete Zahlung, verspätete Datenlieferung, fehlerhafte Druckdaten, verspätete Freigaben, unklare Angaben, technische Änderungen oder fehlende Mitwirkung des KUNDEN entstehen, verlängern die Lieferzeit entsprechend.
5.8 Fixtermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet und durch den ANBIETER in Textform bestätigt wurden.
5.9 Der ANBIETER haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch Versanddienstleister, Speditionen, Zoll, höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen, Produktionsausfälle oder sonstige nicht vom ANBIETER zu vertretende Umstände entstehen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des KUNDEN
6.1 Der KUNDE ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Materialien und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu zählen insbesondere:
Logos
Druckdaten
Schriften
CI-/CD-Vorgaben
Bildmaterial
Videodateien
Audiodateien
Texte
Übersetzungen
QR-Codes
Kontaktdaten
Lieferadressen
Rechnungsdaten
gewünschte technische Einstellungen
Angaben zur Buttonlogik
Angaben zur Videoreihenfolge
Freigaben von Entscheidungsträgern
6.2 Der KUNDE ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
6.3 Der ANBIETER ist nicht verpflichtet, vom KUNDEN bereitgestellte Inhalte rechtlich, sprachlich, inhaltlich, sachlich oder werblich zu prüfen.
6.4 Gibt der KUNDE Druckdaten, Designs, Videos, Texte oder technische Spezifikationen frei, ist diese Freigabe verbindlich. Nachträgliche Änderungen können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
6.5 Unterlässt der KUNDE erforderliche Mitwirkungshandlungen oder erbringt er diese verspätet oder fehlerhaft, bleibt der Vergütungsanspruch des ANBIETERS unberührt. Etwaige Mehrkosten trägt der KUNDE.
§ 7 Druckdaten, Video- und Dateimaterial
7.1 Der KUNDE hat Druckdaten nach den vom ANBIETER bereitgestellten Spezifikationen zu liefern.
7.2 Der KUNDE ist verpflichtet, Druckdaten vor Übermittlung sorgfältig zu prüfen, insbesondere hinsichtlich:
Format
Beschnitt
Auflösung
Farbmodus
Schriften
Bildqualität
Positionierung von Display, Buttons und Aussparungen
Rechtschreibung
Logos
Pflichtangaben
Freigaben
7.3 Der ANBIETER kann Druckdaten auf technische Verwendbarkeit prüfen. Eine inhaltliche, rechtliche oder gestalterische Prüfung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7.4 Werden fehlerhafte, unvollständige oder nicht produktionsfähige Druckdaten geliefert, kann der ANBIETER die Bearbeitung aussetzen und eine korrigierte Datei anfordern. Hierdurch entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten trägt der KUNDE.
7.5 Videodateien sind in einem technisch geeigneten Format und in ausreichender Qualität bereitzustellen. Die jeweils erforderlichen Spezifikationen werden projektbezogen abgestimmt.
7.6 Sofern der ANBIETER oder ein Produktionspartner Videos auf die Produkte aufspielt, erfolgt dies auf Basis der vom KUNDEN gelieferten finalen Videodateien.
7.7 Sofern der KUNDE Videos selbst aufspielt oder nachträglich verändert, haftet der ANBIETER nicht für hierdurch entstehende Funktionsstörungen, Datenverluste, Darstellungsfehler oder Bedienungsprobleme.
7.8 Der KUNDE ist verpflichtet, eigene Sicherungskopien aller übermittelten Daten vorzuhalten. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETERS beruht.
§ 8 Rechte Dritter, Inhalte und Freistellung
8.1 Der KUNDE gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Einwilligungen verfügt.
Dies betrifft insbesondere:
Marken
Logos
Bilder
Videos
Musik
Sprecherstimmen
Personenabbildungen
Testimonials
Schriften
Designs
Texte
Produktabbildungen
Unternehmenskennzeichen
Claims
QR-Codes und verlinkte Inhalte
8.2 Der KUNDE stellt den ANBIETER von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung vom KUNDEN bereitgestellter Inhalte geltend gemacht werden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
8.3 Der KUNDE trägt die Verantwortung dafür, dass die Inhalte und der geplante Einsatz der Produkte rechtlich zulässig sind, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, branchenspezifische Werberegeln und gesetzliche Informationspflichten.
8.4 Der ANBIETER ist berechtigt, die Umsetzung von Inhalten abzulehnen, wenn diese offensichtlich rechtswidrig, diskriminierend, irreführend, sittenwidrig, rufschädigend oder technisch ungeeignet erscheinen.
§ 9 Produktbeschreibung, technische Ausführung und Toleranzen
9.1 Maßgeblich für die technische und gestalterische Ausführung ist die im Angebot vereinbarte Produktbeschreibung.
9.2 Technische Angaben zu Displays, Speicher, Akkus, Lautsprechern, Laufzeiten, Ladezeiten, Auflösung, Speicherkapazität, Buttons oder sonstigen Komponenten beruhen auf Herstellerangaben und können produktionsbedingt variieren.
9.3 Handelsübliche, geringfügige oder technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei:
Material
Papier
Kartonstärke
Haptik
Farbe
Druckbild
Schnitt
Falzung
Laminierung
Displaydarstellung
Displayhelligkeit
Lautstärke
Akkulaufzeit
Speichergröße
Buttondruckpunkt
Positionierung technischer Komponenten
Verpackung
Gewicht
Abmessungen
9.4 Geringfügige Farbabweichungen zwischen digitalen Ansichten, Proofs, Mustern und Serienproduktion stellen keinen Mangel dar, sofern sie technisch oder materialbedingt sind.
9.5 Muster dienen der Veranschaulichung von Produktart, Haptik, Funktion und Qualitätsniveau. Abweichungen zwischen Muster und finaler Serienproduktion sind möglich, sofern sie technisch, material- oder produktionsbedingt sind und die vereinbarte Beschaffenheit nicht wesentlich beeinträchtigen.
9.6 Konstruktions-, Form- oder technische Änderungen, die der Verbesserung, technischen Anpassung oder gesetzlichen Erfordernissen dienen, bleiben vorbehalten, sofern sie für den KUNDEN zumutbar sind.
9.7 Akkus, Displays, Lautsprecher und elektronische Komponenten sind Verschleiß- bzw. technische Bauteile. Ihre Leistung kann nutzungs-, lagerungs- und umgebungsbedingt variieren.
§ 10 Änderungen, Zusatzleistungen und Stornierung
10.1 Änderungen nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung des ANBIETERS und können zu Mehrkosten sowie Terminverschiebungen führen.
10.2 Änderungen nach finaler Produktionsfreigabe sind nur möglich, sofern die Produktion noch nicht begonnen hat und die Änderung technisch sowie organisatorisch umsetzbar ist.
10.3 Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, werden gesondert vergütet. Hierzu zählen insbesondere:
zusätzliche Layoutarbeiten
Druckdatenkorrekturen
Designanpassungen
Videobearbeitung
Konvertierung von Videodateien
zusätzliche Abstimmungsschleifen
neue Freigabeläufe
Sonderverpackungen
zusätzliche Versandadressen
Expressabwicklungen
technische Sonderprüfungen
10.4 Vor Produktionsstart kann der KUNDE den Auftrag nur mit Zustimmung des ANBIETERS stornieren. Bereits entstandene Aufwendungen, Projektvorbereitungen, Prüfungen, Abstimmungen, Fremdkosten und interne Bearbeitungsleistungen sind vom KUNDEN zu vergüten.
10.5 Nach Produktionsstart ist eine Stornierung ausgeschlossen. Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS bleibt bestehen. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.
10.6 Da es sich regelmäßig um kundenspezifische Sonderanfertigungen handelt, besteht kein Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch mangelfreier Ware.
§ 11 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
11.1 Die Lieferung erfolgt an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse.
11.2 Versandart, Verpackung und Versanddienstleister werden durch den ANBIETER oder den Produktionspartner nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
11.3 Versandkosten trägt der KUNDE, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
11.4 Bei Lieferungen an mehrere Adressen oder bei Sonderverpackungen können zusätzliche Kosten entstehen.
11.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe der Ware an den Versanddienstleister, Frachtführer, Spediteur oder sonstigen Transportdienstleister auf den KUNDEN über.
11.6 Transportverzögerungen, Transportschäden oder Zustellprobleme sind dem ANBIETER unverzüglich mitzuteilen.
11.7 Eine Lieferung an Dritte im Auftrag des KUNDEN entbindet den KUNDEN nicht von seinen Prüf-, Mitwirkungs- und Zahlungspflichten.
§ 12 Verpackung, Versandservice und Fulfillment
12.1 Soweit vereinbart, übernimmt der ANBIETER oder ein beauftragter Dritter Verpackungs-, Versand- oder Fulfillment-Leistungen.
12.2 Hierzu können insbesondere gehören:
Einzelverpackung der PixioCards
Beilegen von USB-Kabeln
Beilegen von Anschreiben oder Flyern
Versand an eine oder mehrere Adressen
Konfektionierung von PixioBoxen
Vorbereitung von Mailingaktionen
12.3 Der KUNDE stellt hierfür alle erforderlichen Daten, Adressen, Versandlisten, Beileger, Freigaben und Inhalte rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
12.4 Der KUNDE ist für die Rechtmäßigkeit der Versandadressen, Empfängerlisten und Direktmarketingmaßnahmen verantwortlich.
12.5 Der ANBIETER schuldet keine datenschutzrechtliche oder werberechtliche Prüfung der vom KUNDEN bereitgestellten Versanddaten.
§ 13 Elektronik, Akku, Nutzung und Entsorgung
13.1 PixioCards, PixioBoxen und vergleichbare Produkte enthalten elektronische Komponenten, insbesondere Display, Akku, Speicher, Platine, Lautsprecher und Anschlüsse.
13.2 Der KUNDE ist verpflichtet, die Produkte sachgemäß zu verwenden, zu lagern und zu transportieren.
13.3 Die Produkte sind insbesondere zu schützen vor:
Feuchtigkeit
Nässe
extremer Hitze
extremer Kälte
direkter starker Sonneneinstrahlung
Sturz
Druckbelastung
unsachgemäßer elektrischer Belastung
mechanischer Beschädigung
eigenmächtiger Öffnung oder Reparatur
13.4 Unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen, nicht autorisierte Reparaturen, falsches Laden, physische Beschädigung oder unsachgemäße Lagerung können zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen führen.
13.5 Der KUNDE ist für die rechtmäßige Weitergabe, Nutzung und Entsorgung der Produkte im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, soweit ihn entsprechende Pflichten treffen.
13.6 Gesetzliche Kennzeichnungs-, Informations-, Rücknahme- oder Entsorgungspflichten bleiben unberührt.
§ 14 Abnahme und Prüfungspflicht
14.1 Soweit Leistungen einer Abnahme unterliegen, kann der ANBIETER nach Fertigstellung die Abnahme verlangen.
14.2 Erteilt der KUNDE innerhalb von sieben Werktagen nach Aufforderung zur Abnahme keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der ANBIETER hierauf bei Aufforderung zur Abnahme hingewiesen hat.
14.3 Die Nutzung, Weitergabe, Veröffentlichung oder der Versand der Produkte gilt ebenfalls als Abnahme, soweit keine wesentlichen Mängel vorbehalten wurden.
14.4 Der KUNDE ist verpflichtet, gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
14.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Lieferung, in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen.
14.6 Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Entdeckung, in Textform anzuzeigen.
14.7 Unterlässt der KUNDE die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit gesetzlich zulässig.
14.8 Eine Lieferung an Dritte im Auftrag des KUNDEN verlängert die Prüf- und Rügefristen nicht.
§ 15 Gewährleistung
15.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
15.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt im unternehmerischen Geschäftsverkehr ein Jahr ab Gefahrübergang, sofern gesetzlich zulässig.
15.3 Der ANBIETER ist im Gewährleistungsfall zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des ANBIETERS durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
15.4 Kein Gewährleistungsfall liegt insbesondere vor bei:
unsachgemäßer Nutzung
fehlerhafter Bedienung
mechanischer Beschädigung
Feuchtigkeitsschäden
Hitzeschäden
Kälteschäden
Sturzschäden
unsachgemäßem Laden
eigenmächtiger Öffnung oder Reparatur
Veränderung der Videodaten durch den KUNDEN
nachträglichem Aufspielen ungeeigneter Dateien
Schäden durch nicht autorisierte Dritte
normalem Verschleiß
technisch oder produktionsbedingt geringfügigen Abweichungen
15.5 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel auf vom KUNDEN bereitgestellte fehlerhafte Daten, Inhalte, Designs, Videos, Angaben, Freigaben oder Mitwirkungshandlungen zurückzuführen ist.
15.6 Der KUNDE hat vor Rücksendung eines Produkts alle eigenen Daten zu sichern. Eine Haftung für Datenverlust im Rahmen von Prüfung, Reparatur oder Austausch ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
15.7 Rücksendungen im Rahmen einer Mängelprüfung dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem ANBIETER erfolgen.
§ 16 Haftung
16.1 Der ANBIETER haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
16.2 Der ANBIETER haftet außerdem unbeschränkt, soweit eine Garantie übernommen oder ein Mangel arglistig verschwiegen wurde.
16.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der ANBIETER nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
16.4 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
16.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Produktionspartner und Subunternehmer des ANBIETERS.
16.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
16.7 Der ANBIETER haftet nicht für wirtschaftliche Erfolge, Responsequoten, Umsatzsteigerungen, Werbewirkung, Akquiseergebnisse, Veranstaltungserfolge oder sonstige geschäftliche Resultate, sofern diese nicht ausdrücklich garantiert wurden.
§ 17 Eigentumsvorbehalt
17.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des ANBIETERS.
17.2 Vor vollständiger Bezahlung ist der KUNDE nicht berechtigt, die Ware weiterzuveräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder Dritten Rechte daran einzuräumen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
17.3 Die Einräumung von Nutzungsrechten an vom ANBIETER erstellten Designs, Videos, Texten, Konzepten oder sonstigen Leistungen erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
§ 18 Urheberrechte und Nutzungsrechte
18.1 Alle vom ANBIETER erstellten Konzepte, Entwürfe, Designs, Layouts, Texte, Videos, Animationen, Grafiken und sonstigen kreativen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
18.2 Der KUNDE erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte.
18.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der KUNDE an final bezahlten und übergebenen Leistungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten geschäftlichen Zweck.
18.4 Rohdaten, offene Projektdateien, Arbeitsdateien, InDesign-Dateien, Schnittprojekte, Quelldateien, Rohmaterialien oder Zwischenergebnisse sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
18.5 Die Nutzung von Entwürfen, Konzepten oder Vorschlägen, die nicht beauftragt oder nicht vollständig bezahlt wurden, ist ohne Zustimmung des ANBIETERS unzulässig.
18.6 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, Marken, Logos, Namen, Bilder, Videos und sonstige Materialien des KUNDEN ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
§ 19 Datenschutz und Vertraulichkeit
19.1 Der ANBIETER verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
19.2 Sofern der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die PARTEIEN bei Bedarf eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
19.3 Beide PARTEIEN verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen, nicht offenkundigen Informationen vertraulich zu behandeln.
19.4 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
19.5 Der KUNDE ist verantwortlich für die Rechtmäßigkeit von Empfängerlisten, personenbezogenen Videoinhalten, personalisierten Mailings und sonstigen personenbezogenen Daten, die er dem ANBIETER zur Verfügung stellt.
§ 20 Referenznutzung
20.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN, dessen Namen, Logo, Projekt, Produktabbildungen, Fotos, Videos oder produzierte PixioCards nur nach vorheriger Zustimmung des KUNDEN als Referenz verwenden.
20.2 Eine Verpflichtung zur Referenzfreigabe besteht nicht.
20.3 Eine interne Nutzung zu Dokumentations-, Qualitäts- und Präsentationszwecken gegenüber Produktionspartnern und unmittelbar am Projekt beteiligten Dienstleistern bleibt zulässig, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
§ 21 Kein Widerrufsrecht
21.1 Der ANBIETER schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern und geschäftlich handelnden Kunden. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
21.2 Darüber hinaus handelt es sich bei den angebotenen Produkten regelmäßig um kundenspezifische Sonderanfertigungen, die nach individuellen Vorgaben des KUNDEN produziert werden.
§ 22 Höhere Gewalt
22.1 Ereignisse höherer Gewalt, die dem ANBIETER die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den ANBIETER, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.
22.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Krieg, Terror, Streik, Aussperrung, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Lieferkettenstörungen, Energieausfälle, Transportstörungen, Produktionsausfälle, Zollverzögerungen oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des ANBIETERS liegen.
22.3 Der ANBIETER wird den KUNDEN über absehbare Verzögerungen informieren.
§ 23 Vertragssprache, Recht und Gerichtsstand
23.1 Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
23.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
23.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der KUNDE Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 24 Schlussbestimmungen
24.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
24.2 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
24.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
24.4 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
24.5 Der ANBIETER ist berechtigt, diese AGB mit angemessener Frist zu ändern, sofern dies dem KUNDEN zumutbar ist. Für bereits geschlossene Einzelaufträge gelten Änderungen nur, wenn sie wirksam einbezogen wurden oder der KUNDE ihnen zustimmt.
Anbieterkennzeichnung
3komma6 GmbH
Hafenstraße 25–27
68159 Mannheim
Deutschland
Geschäftsführer: Sven Deckert
Amtsgericht Mannheim, HRB 732588
USt-IdNr.: DE322612729
E-Mail: info@pixiocard.de
Telefon: +49 1588 - 864 12 59
PixioCard DACH by 3komma6 GmbH